Pflegebedürftige und Angehörige können 2026 verschiedene Leistungen nutzen, um Unterstützung im Haushalt und Alltag zu finanzieren. Besonders wichtig sind der monatliche Entlastungsbetrag und – ab Pflegegrad 2 – der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Dieser Überblick erklärt die wichtigsten Unterschiede und zeigt, wie PflegeLux Familien in Berlin unterstützen kann.
Entlastungsbetrag 2026: bis zu 131 Euro monatlich
Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, können ab Pflegegrad 1 einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro pro Monat nutzen. Das entspricht bis zu 1.572 Euro im Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass die Leistung von einem nach Landesrecht anerkannten Angebot erbracht wird und die weiteren gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind.
Der Betrag kann für geeignete Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Dazu können je nach persönlichem Bedarf und Vereinbarung beispielsweise Haushaltshilfe, Wohnungsreinigung, Wäsche, Einkäufe, Besorgungen und Alltagsbegleitung gehören.
Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Seite Entlastungsbetrag 2026 für Haushaltshilfe in Berlin.
Was passiert mit nicht genutzten Beträgen?
Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch als Geldleistung ausgezahlt. In der Regel werden anerkannte Leistungen nachgewiesen und mit der Pflegekasse abgerechnet. Nicht verbrauchte Beträge können unter den gesetzlichen Voraussetzungen angespart und in einen späteren Zeitraum übertragen werden. Welche Summe aktuell verfügbar ist, kann die zuständige Pflegekasse mitteilen.
Es ist sinnvoll, das vorhandene Budget frühzeitig zu prüfen. So lässt sich besser planen, welche regelmäßige Unterstützung im Haushalt oder Alltag möglich ist.
Verhinderungspflege 2026: gemeinsamer Jahresbetrag
Wenn eine private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, kann ab Pflegegrad 2 Verhinderungspflege infrage kommen. Seit Juli 2025 gibt es für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag. Im Jahr 2026 stehen dafür unter den gesetzlichen Voraussetzungen insgesamt bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.
Verhinderungspflege kann beispielsweise relevant sein, wenn die private Pflegeperson krank ist, Urlaub benötigt, wichtige Termine wahrnimmt oder stundenweise entlastet werden soll. Welche Kosten im konkreten Fall übernommen werden, hängt von der persönlichen Pflegesituation und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Weitere Informationen finden Sie unter Verhinderungspflege in Berlin 2026.
Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege unterscheiden
Der Entlastungsbetrag steht grundsätzlich bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung und ist für anerkannte Entlastungs- und Unterstützungsangebote bestimmt. Verhinderungspflege setzt grundsätzlich mindestens Pflegegrad 2 voraus und dient dazu, eine private Pflegeperson zeitweise zu ersetzen oder zu entlasten.
Beide Leistungen haben unterschiedliche Voraussetzungen. Deshalb sollte vor Beginn geklärt werden, welche Leistung genutzt werden soll, ob noch Budget vorhanden ist und welche Nachweise die Pflegekasse benötigt. Die endgültige Entscheidung über eine Kostenübernahme trifft die zuständige Pflegekasse.
Welche Unterstützung bietet PflegeLux?
PflegeLux ist ein anerkannter Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag in Berlin. Wir unterstützen Senioren, Menschen mit Pflegegrad und Angehörige unter anderem bei:
- Wohnungsreinigung und Haushaltspflege
- Wäsche, Betten und Haushaltsorganisation
- Einkäufen und notwendigen Besorgungen
- Begleitung zu Arzt-, Behörden- und anderen Terminen
- Alltagsbegleitung und gemeinsamen Aktivitäten
- Entlastung pflegender Angehöriger
Informationen zu weiteren vereinbarbaren Hilfen wie Fenster- oder Grundreinigung finden Sie unter zusätzliche Dienstleistungen für Senioren in Berlin.
Einen vollständigen Überblick finden Sie unter Haushaltshilfe in Berlin mit Pflegegrad und Alltagsbegleitung in Berlin.
In diesen Berliner Gebieten ist PflegeLux tätig
PflegeLux arbeitet ausschließlich in den genehmigten Einsatzgebieten Charlottenburg, Wilmersdorf, Neukölln, Reinickendorf, Spandau, Steglitz, Zehlendorf, Tempelhof und Schöneberg. Die aktuelle Übersicht finden Sie auf der Seite Haushaltshilfe Berlin – Einsatzgebiete.
So bereiten Sie die Beratung vor
- Halten Sie den aktuellen Pflegegrad bereit.
- Fragen Sie bei der Pflegekasse nach dem verfügbaren Entlastungs- oder Pflegebudget.
- Notieren Sie, bei welchen Aufgaben im Haushalt und Alltag Unterstützung benötigt wird.
- Klären Sie, wie häufig und zu welchen Zeiten Hilfe gewünscht ist.
PflegeLux bespricht anschließend mit Ihnen, welche Unterstützung wir anbieten können und welcher Abrechnungsweg grundsätzlich infrage kommt.
Kostenlose persönliche Beratung
Sie suchen Unterstützung für sich selbst, Ihre Eltern oder einen anderen Angehörigen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir erklären die nächsten Schritte verständlich und prüfen gemeinsam Ihren Bedarf.
PflegeLux
Telefon: 030 397 28 519
E-Mail: info@pflegelux.com
Jetzt kostenlose Beratung anfragen
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Leistungsberatung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die Entscheidung der zuständigen Pflegekasse. Stand: August 2026.