Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB`s) gelten für Aufträge über hauswirtschaftliche Dienstleistungen, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Firma „PflegeLux“ (im folgenden „Pflegedienst“ genannt) in den Privathaushalten der Kunden oder mit den Kunden allgemein (im Folgenden „Leistungsnehmer/Leistungsnehmerin“ genannt) erbracht werden.
§ 2 Gegenstand
Gegenstand der Vereinbarung ist das Erbringen der vereinbarten Leistungen aus dem Leistungskatalog des Angebotes, das nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer, gewissenhafter Berufsausübung durchgeführt wird.
§ 3 Art und Umfang der Leistung
1. Die genaue Aufgabenstellung, die Häufigkeit, die Vorgehensweise und die Art der Leistungsergebnisse sind durch das Angebot des Pflegedienstes festgelegt.
2. Änderungen der Dienstleistungsvereinbarung bedürfen der Schriftform.
3. Der Pflegedienst stellt die erforderlichen Arbeitskräfte und verpflichtet sich
zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Arbeitsausführung wird durch den/der Leistungsnehmer/in fachgerecht überwacht.
§ 4 Besondere Pflichten der/die Leistungsnehmer/in
1. Der/die Leistungsnehmer/in verpflichtet sich sämtliche Informationen, die sie über den Auftraggeber gewinnt, vertraulich zu behandeln.
2. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegedienstes sind verpflichtet,
Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumlichkeiten gefunden werden, unverzüglich
bei dem/der Leistungsnehmer/in abzugeben bzw. ihn hierüber zu informieren.
§ 5 Mitwirkungspflicht des Leistungsnehmer/Leistungsnehmerin
1. Der/die Leistungsnehmer/in verpflichtet sich, die Tätigkeiten des Pflegedienstes zu unterstützen. Er muss die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma „PflegeLux“ den Zutritt zu den Räumlichkeiten zu den vereinbarten Zeiten gewährleisten.
2. Für die vertraglich festgelegten Arbeiten stellt der/die Leistungsnehmer/in die erforderlichen Maschinen, Geräte, Pflege-, Reinigungs- und Behandlungsmittel zur Verfügung. Chlorhaltige Reinigungsmittel, wie beispielsweise Chlorix oder Danchlorix dürfen nicht verwendet werden, da Gesundheitsgefahren in Verbindung mit anderen Reinigungsmitteln nicht zu kalkulieren sind.
3. Der/die Leistungsnehmer/in ist verpflichtet die Arbeitsgeräte in ordnungsgemäßen und sicheren Zustand zu halten und alle im Haushalt erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftragnehmerin vor Unfällen und Gesundheitsschäden zu bewahren.
4. Der/die Leistungsnehmer/in ist unverzüglich über ansteckende Krankheiten im Haushalt des Pflegedienstes zu unterrichten.
5. Wird ein vereinbarter Einsatz, der aus von dem/der Leistungsnehmer/in eintretenden Gründen ausfallen muss, nicht spätestens 24 Stunden vor dem Einsatzzeitpunkt abgesagt, kann der Pflegedienst die für den Einsatz vereinbarte Vergütung von dem/der Leistungsnehmer/in verlangen. Jedoch nur in der Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten.
6. Fällt der vertraglich vereinbarte Wochentag der Leistungserbringung auf einen Feiertag, kann die Leistung auf Wunsch des/der Leistungsnehmers/in zu einem vorher vereinbarten Ausweichtermin erbracht werden.
7. Der/die Leistungsnehmer/in hat im Allgemeinen kein direktes Weisungsrecht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Pflegedienstes.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
1. Der Pflegedienst ist zur Leistungserbringung verpflichtet und hat von ihm zu vertretende Mängel zu beseitigen. Im Falle einer plötzlich auftretenden Erkrankung der durch den Pflegedienst eingesetzten Mitarbeiter/in, bemüht sich der Pflegedienst schnellstmöglich um Ersatz.
2. Der Pflegedienst hat einen Mangel nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom dem/der Leistungsnehmer/in gegebenen Auftragsstellung oder der fehlerhaften oder unzureichenden Mitwirkung (siehe § 5) beruht.
3. Eine etwaige Gewährleistungspflicht entfällt ferner, wenn der/die Leistungsnehmer/in oder Dritte, ohne Zustimmung des Pflegedienstes die Leistungen oder Teile der Leistungen verändern. Ansprüche auf Minderung oder Kostenerstattung bei Ersatzvornahmen bestehen nicht.
4. Der Pflegedienst haftet für Personen-, Sach- und Bearbeitungsschäden, die nachweislich durch Ihn oder seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den vertraglichen Aufgaben verursacht wurden. Der Pflegedienst ist hiergegen ausreichend versichert. Der/die Leistungsnehmer/in verpflichtet sich, von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Pflegedienstes hervorgerufene Schäden unverzüglich der Geschäftsleitung des Pflegedienstes anzuzeigen.
5. Geld und Schmuck sind in gesicherten Behältnissen zu verwahren, da andernfalls keine Haftung übernommen werden kann.
§ 7 Loyalitätspflicht
Der/die Leistungsnehmer/in und der Pflegedienst verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität. Insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Vertragspartners, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 3 Monaten nach Beendigung einer Zusammenarbeit, ist zu unterlassen.
§ 8 Entgelt, Zahlungsbedingungen
1. Vorbehaltlich einer zulässigen Vereinbarungsanpassung durch den Pflegedienst richtet sich das von dem/der Leistungsnehmer/in für die Leistungen des Pflegedienstes zu zahlende Entgelt nach der vertraglichen Vereinbarung. Der Pflegedienst darf jedoch eine Preiserhöhung vornehmen, wenn die Notwendigkeit hierzu auf Veränderung von Preisbildenden Faktoren beruht, die nach Vertragsabschluss entstanden sind. Die Erhöhung
des vereinbarten Preises muss dem Auftraggeber mindestens 4 Wochen vorher angezeigt worden sein.
2. Die Entgelte enthalten die zurzeit geltende Umsatzsteuer.
3. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig.
§ 9 Verzug und höhere Gewalt
1. Falls der Pflegedienst bei der Erfüllung seiner Verpflichtung in Verzug gerät, kann der/die Leistungsnehmer/in nach Ablauf einer von dem der/die Leistungsnehmer/in gesetzte angemessene Nachfrist vom der Vereinbarung zurücktreten, wenn die vereinbarten Leistungen bis zum Fristablauf nicht erbracht sind.
2. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Pflegedienst die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
§ 10 Vertragsdauer und Kündigung
1. Der Vertrag kann durch Kündigungsschreiben des Auftraggebers mit einer Frist von 5 Werktagen beendet werden. Der Pflegedienst kann durch Kündigungsschreiben mit einer Frist von 4 Wochen kündigen.
2. Bei groben Verstößen gegen die Geschäftsbedingungen kann der Vertrag von beiden Seiten mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
§ 11 Sonstiges
1. Ein vorliegendes Angebot gilt für 30 Tage. Die während des Kundenbesuchs besprochenen Leistungsbeschreibungen gelten als
Angebote. Zusätzliche schriftliche Angebote können auf Wunsch des Kunden erstellt werden.
2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
3. Sollte eine der Bestimmungen der AGB`´S unwirksam sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Berlin, den 01.08.2021
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB`s) gelten für Aufträge über hauswirtschaftliche Dienstleistungen, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Firma „PflegeLux“ (im folgenden „Pflegedienst“ genannt) in den Privathaushalten der Kunden oder mit den Kunden allgemein (im Folgenden „Leistungsnehmer/Leistungsnehmerin“ genannt) erbracht werden.
§ 2 Gegenstand
Gegenstand der Vereinbarung ist das Erbringen der vereinbarten Leistungen aus dem Leistungskatalog des Angebotes, das nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer, gewissenhafter Berufsausübung durchgeführt wird.
§ 3 Art und Umfang der Leistung
1. Die genaue Aufgabenstellung, die Häufigkeit, die Vorgehensweise und die Art der Leistungsergebnisse sind durch das Angebot des Pflegedienstes festgelegt.
2. Änderungen der Dienstleistungsvereinbarung bedürfen der Schriftform.
3. Der Pflegedienst stellt die erforderlichen Arbeitskräfte und verpflichtet sich
zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Arbeitsausführung wird durch den/der Leistungsnehmer/in fachgerecht überwacht.
§ 4 Besondere Pflichten der/die Leistungsnehmer/in
1. Der/die Leistungsnehmer/in verpflichtet sich sämtliche Informationen, die sie über den Auftraggeber gewinnt, vertraulich zu behandeln.
2. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegedienstes sind verpflichtet,
Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumlichkeiten gefunden werden, unverzüglich
bei dem/der Leistungsnehmer/in abzugeben bzw. ihn hierüber zu informieren.
§ 5 Mitwirkungspflicht des Leistungsnehmer/Leistungsnehmerin
1. Der/die Leistungsnehmer/in verpflichtet sich, die Tätigkeiten des Pflegedienstes zu unterstützen. Er muss die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma „PflegeLux“ den Zutritt zu den Räumlichkeiten zu den vereinbarten Zeiten gewährleisten.
2. Für die vertraglich festgelegten Arbeiten stellt der/die Leistungsnehmer/in die erforderlichen Maschinen, Geräte, Pflege-, Reinigungs- und Behandlungsmittel zur Verfügung. Chlorhaltige Reinigungsmittel, wie beispielsweise Chlorix oder Danchlorix dürfen nicht verwendet werden, da Gesundheitsgefahren in Verbindung mit anderen Reinigungsmitteln nicht zu kalkulieren sind.
3. Der/die Leistungsnehmer/in ist verpflichtet die Arbeitsgeräte in ordnungsgemäßen und sicheren Zustand zu halten und alle im Haushalt erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftragnehmerin vor Unfällen und Gesundheitsschäden zu bewahren.
4. Der/die Leistungsnehmer/in ist unverzüglich über ansteckende Krankheiten im Haushalt des Pflegedienstes zu unterrichten.
5. Wird ein vereinbarter Einsatz, der aus von dem/der Leistungsnehmer/in eintretenden Gründen ausfallen muss, nicht spätestens 24 Stunden vor dem Einsatzzeitpunkt abgesagt, kann der Pflegedienst die für den Einsatz vereinbarte Vergütung von dem/der Leistungsnehmer/in verlangen. Jedoch nur in der Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten.
6. Fällt der vertraglich vereinbarte Wochentag der Leistungserbringung auf einen Feiertag, kann die Leistung auf Wunsch des/der Leistungsnehmers/in zu einem vorher vereinbarten Ausweichtermin erbracht werden.
7. Der/die Leistungsnehmer/in hat im Allgemeinen kein direktes Weisungsrecht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Pflegedienstes.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
1. Der Pflegedienst ist zur Leistungserbringung verpflichtet und hat von ihm zu vertretende Mängel zu beseitigen. Im Falle einer plötzlich auftretenden Erkrankung der durch den Pflegedienst eingesetzten Mitarbeiter/in, bemüht sich der Pflegedienst schnellstmöglich um Ersatz.
2. Der Pflegedienst hat einen Mangel nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom dem/der Leistungsnehmer/in gegebenen Auftragsstellung oder der fehlerhaften oder unzureichenden Mitwirkung (siehe § 5) beruht.
3. Eine etwaige Gewährleistungspflicht entfällt ferner, wenn der/die Leistungsnehmer/in oder Dritte, ohne Zustimmung des Pflegedienstes die Leistungen oder Teile der Leistungen verändern. Ansprüche auf Minderung oder Kostenerstattung bei Ersatzvornahmen bestehen nicht.
4. Der Pflegedienst haftet für Personen-, Sach- und Bearbeitungsschäden, die nachweislich durch Ihn oder seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den vertraglichen Aufgaben verursacht wurden. Der Pflegedienst ist hiergegen ausreichend versichert. Der/die Leistungsnehmer/in verpflichtet sich, von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Pflegedienstes hervorgerufene Schäden unverzüglich der Geschäftsleitung des Pflegedienstes anzuzeigen.
5. Geld und Schmuck sind in gesicherten Behältnissen zu verwahren, da andernfalls keine Haftung übernommen werden kann.
§ 7 Loyalitätspflicht
Der/die Leistungsnehmer/in und der Pflegedienst verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität. Insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Vertragspartners, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 3 Monaten nach Beendigung einer Zusammenarbeit, ist zu unterlassen.
§ 8 Entgelt, Zahlungsbedingungen
1. Vorbehaltlich einer zulässigen Vereinbarungsanpassung durch den Pflegedienst richtet sich das von dem/der Leistungsnehmer/in für die Leistungen des Pflegedienstes zu zahlende Entgelt nach der vertraglichen Vereinbarung. Der Pflegedienst darf jedoch eine Preiserhöhung vornehmen, wenn die Notwendigkeit hierzu auf Veränderung von Preisbildenden Faktoren beruht, die nach Vertragsabschluss entstanden sind. Die Erhöhung
des vereinbarten Preises muss dem Auftraggeber mindestens 4 Wochen vorher angezeigt worden sein.
2. Die Entgelte enthalten die zurzeit geltende Umsatzsteuer.
3. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig.
§ 9 Verzug und höhere Gewalt
1. Falls der Pflegedienst bei der Erfüllung seiner Verpflichtung in Verzug gerät, kann der/die Leistungsnehmer/in nach Ablauf einer von dem der/die Leistungsnehmer/in gesetzte angemessene Nachfrist vom der Vereinbarung zurücktreten, wenn die vereinbarten Leistungen bis zum Fristablauf nicht erbracht sind.
2. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Pflegedienst die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
§ 10 Vertragsdauer und Kündigung
1. Der Vertrag kann durch Kündigungsschreiben des Auftraggebers mit einer Frist von 5 Werktagen beendet werden. Der Pflegedienst kann durch Kündigungsschreiben mit einer Frist von 4 Wochen kündigen.
2. Bei groben Verstößen gegen die Geschäftsbedingungen kann der Vertrag von beiden Seiten mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
§ 11 Sonstiges
1. Ein vorliegendes Angebot gilt für 30 Tage. Die während des Kundenbesuchs besprochenen Leistungsbeschreibungen gelten als
Angebote. Zusätzliche schriftliche Angebote können auf Wunsch des Kunden erstellt werden.
2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
3. Sollte eine der Bestimmungen der AGB`´S unwirksam sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Berlin, den 01.08.2021